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Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen
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Der Betreiber ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen odervor- nehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Diese Prüfungen und Wartungen dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür  ausge- bildeten Person ausgeführt werden. Bei der jährlichen Prüfung und Wartung ist neben der Überprüfung der Melder auch eine Wartung aller Geräte, d.h. auch der Feststellvorrichtung vorzunehmen. Der Prüfer muss eventuelle Mängel erkennen, Melder auf Schäden und Funktionssicherheituntersuchen, Kontakte reinigen, Verbindungen auf festen Sitz überprüfen, Schließer u.U. nachstellen, Türbänder und Schlösser fetten, Laufschienen reinigen und anderes mehr. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfung ist aufzuzeichnen und beim Betreiber aufzubewahren. Sie sind erforderlich als Nachweis gegenüber Behörden und möglicherweise bei der Beurteilung von Schäden durch Feuereinwirkung. Wir als R.PAPE GmbH sind seit Dezemer 2010 berechtigt Prüfung von Brandschutztüren auf der Grund- lage des § 53 ArbStättV, § 17 MBO /LBO und Richtlinien für Feststellanlagen zu prüfen